Förderung für Pelletheizungen
Welche Zuschüsse gibt es für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Pelletheizung, wie hoch sind sie, und was ändert sich 2027? Die Zahlen stammen aus dem aktuellen KfW-Merkblatt.
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Wichtig: Förderbedingungen ändern sich, 2026 mehrfach. Die Zahlen auf dieser Seite stammen aus dem KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026). Verbindlich ist immer die jeweils aktuelle Fassung von Förderrichtlinie und Merkblatt bei der KfW. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht; sie hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
So funktioniert die Bundesförderung
Wer eine alte Heizung gegen eine Heizung mit erneuerbarer Energie austauscht, kann einen Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bekommen. Biomasseheizungen wie Pelletkessel gehören dazu. Für Privatpersonen läuft der Antrag bei der KfW im Programm 458 über das Kundenportal „Meine KfW". Die KfW nennt als Obergrenze bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Die Bausteine im Überblick
| Baustein | Höhe laut KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten |
| Einkommensbonus (nur Selbstnutzer) | 40 % bei bis zu 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen 30 % bei bis zu 40.000 € 10 % bei bis zu 50.000 € Die Grenzen steigen um 10.000 €, wenn ein Kind im Haushalt lebt. |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | 16 %, sinkt zum 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte und danach alle sechs Monate um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er. |
| Höchstsatz | Grundsätzlich 70 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Selbstnutzer mit Einkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Kind) können bis zu 80 % erreichen. |
| Förderfähige Kosten (Deckel) | 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für jede der Wohneinheiten 2 bis 6, 8.000 € für jede weitere. Der Deckel für die erste Wohneinheit sinkt ab 1. Februar 2027 und danach alle sechs Monate um 750 €. |
Die Bausteine lassen sich nicht einfach addieren: 30 %, 40 % und 16 % ergäben 86 %, gedeckelt wird aber bei 70 beziehungsweise 80 %. Ein Rechenbeispiel: Bei 25.000 € förderfähigen Kosten und 50 % Zuschuss liegt die Förderung bei 12.500 €.
Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus gelten für selbst genutztes Wohneigentum. Für den Geschwindigkeitsbonus muss in der Regel eine funktionierende fossile Altanlage ersetzt werden. Die genauen Bedingungen stehen im Merkblatt.
Technische Anforderungen an Biomasseheizungen
Pelletkessel müssen die technischen Mindestanforderungen zur Förderrichtlinie erfüllen, unter anderem bei Emissionen und Wirkungsgrad. Das KfW-Merkblatt verweist dafür auf eine eigene Anlage. Das aktuelle Dokument finden Sie beim BAFA unter „Technische Mindestanforderungen". Lassen Sie sich vom Hersteller bestätigen, dass das Modell förderfähig ist, bevor Sie bestellen.
Das sollten Sie vor dem Antrag klären
- Zeitplan. Der Antrag muss in der Regel gestellt werden, bevor Sie einen unbedingten Liefer- und Leistungsvertrag unterschreiben. Verträge sollten eine Klausel enthalten, die sie von der Förderzusage abhängig macht. Das genaue Verfahren steht im Merkblatt.
- Fachbetrieb und Nachweise. Planung, Einbau und Nachweise laufen über einen Fachbetrieb. Auch der Abbau und die Entsorgung der Altanlage sind zu belegen.
- Auslaufende Boni beachten. Der Geschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich. Wer die Entscheidung hinauszögert, bekommt weniger.
- Weitere Möglichkeiten. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite der KfW sowie steuerliche Förderung für energetische Sanierung. Ob und wie sich das kombinieren lässt, steht in den Förderunterlagen.
- Unabhängige Beratung. Verbraucherzentralen und Energieberater helfen bei der Antragstellung.